Für viele Soldatinnen und Soldaten sowie deren Angehörige bringt der Jahreswechsel 2024/2025 eine entscheidende Änderung: Am 1. Januar 2025 trat das neue Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) in Kraft. Es löst Teile des bisherigen Soldatenversorgungsgesetzes ab und bündelt die Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung in einem eigenen Gesetz.
Uns ist es uns wichtig, Sie über die verbesserten Leistungen – insbesondere im Bereich der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung – zu informieren. Hier ist der kompakte Überblick über Ihre Ansprüche.
Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Ziel ist eine passgenaue und individuelle Versorgung für alle, die durch ihren Dienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben2. Das Prinzip lautet: Besteht eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung (WDB), haben Sie Anspruch auf umfassende staatliche Unterstützung – von der medizinischen Behandlung bis zur finanziellen Entschädigung.
Ein Kernpunkt für viele unserer Mitglieder ist die medizinische Betreuung. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen aktiven und ehemaligen Soldaten:
Sie erhalten Leistungen weiterhin im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung.
Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst übernimmt ab 2025 die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) die Abwicklung der Heilbehandlung.
Das SEG §11 verbessert die finanzielle Absicherung. Die monatliche Ausgleichszahlung ist steuerfrei, zählt nicht als Einkommen und ist pfändungssicher. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) und beginnt ab einem GdS von 30.
Zusätzlich gibt es Regelungen zum Erwerbsschadensausgleich, wenn aufgrund der Schädigung der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und dadurch Einkommenseinbußen entstehen.
Das SEG denkt weiter als nur bis zur Arzttür. Es gibt Leistungen zur Sozialen Teilhabe, die Ihnen eine selbstbestimmte Teilnahme am Leben ermöglichen sollen.
Dazu gehören beispielsweise:
Auch Familienmitglieder werden besser abgesichert. Witwen, Witwer und Waisen erhalten erhöhte Ausgleichszahlungen, die ebenfalls steuerfrei sind.
Wer bereits vor 2025 Versorgungsleistungen bezieht, muss sich keine Sorgen machen. Es gibt ein Wahlrecht: Sie werden im Dezember 2024 informiert und können bis Ende 2025 entscheiden, ob Sie in das neue SEG-Recht wechseln oder Ihre bisherigen Leistungen (Besitzstandsschutz) behalten möchten.
Der Sozialdienst der Bundeswehr ist nicht nur für aktive, sondern ausdrücklich auch für alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten sowie deren Angehörige ein zentraler und wichtiger Ansprechpartner. Die Fachkräfte des Sozialdienstes übernehmen eine entscheidende Lotsenfunktion, um Sie sicher durch die Vorgaben des neuen Soldatenentschädigungsgesetzes zu navigieren. Sie bieten konkrete Unterstützung im oft unübersichtlichen Antragsdschungel – von der Erstberatung bis zur formgerechten Stellung des Antrags auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung (WDB).
Neben der fundierten Sozialberatung zu Ihren finanziellen und versorgungsrechtlichen Ansprüchen bietet der Sozialdienst eine enge psychosoziale Begleitung für Sie und Ihre Familie an. Da alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der strengen gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, finden Sie hier einen absolut sicheren und vertraulichen Raum. Der Sozialdienst hilft Ihnen dabei, berufliche, gesundheitliche oder familiäre Belastungen, die aus einer Schädigung resultieren, aufzufangen und koordiniert bei Bedarf reibungslos die weiteren Schritte mit Schnittstellen wie der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) oder dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).
Die Beantragung von Leistungen erfolgt oft formlos, sollte aber immer dokumentiert werden. Für aktive Soldaten ist der Truppenarzt oder Sozialdienst der erste Ansprechpartner, für Ehemalige die UVB.
Zentrale Anlaufstellen:
Offizielle Informationen der Bundeswehr: Detaillierte Tabellen und weiterführende Informationen finden Sie direkt auf der Seite der Bundeswehr:
c/o Psychotraumazentrum der Bundeswehr
Scharnhorststr. 13
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