Das Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) einfach erklärt

Wenn die Seele nach dem Einsatz verwundet ist, ist die Angst vor der Zukunft oft groß. Neben der gesundheitlichen Belastung durch PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) plagen viele Betroffene und ihre Angehörigen existenzielle Sorgen: "Was passiert mit meinem Job?", "Wie ernähre ich meine Familie?", "Werde ich entlassen?".

Hier greift der wichtigste Schutzmechanismus, den der Gesetzgeber für einsatzgeschädigte Soldaten geschaffen hat: Das Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG).

In diesem Beitrag erklären wir verständlich, welche Rechte Betroffene haben, warum die Hürden für diesen Schutz niedriger sind als viele denken (GdS 30!) und was Angehörige wissen müssen.

Das Bild zeigt einen bedrückten Soldaten in Uniforum auf einem Holzstuhl in einem Raum sitzend. Eine zivil gekleidete Person steht hinter ihm und hat eine Hand auf die Schulter des Soldaten gelegt. Auf der linken Seite des Bildes sieht man eine Wolke von Einsatzfotos und leicht mittig leuchtet ein Schild mit dem Symbol eines Paragraphen auf. Unten Links sieht man das Symbol eines weiteren Schildes. Daneben steht als Titel EinsatzWVG: Schutz für die Seele.

Bild: Das Bild wurde erstellt mit Hilfe der Gemini-KI.

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Was ist das Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)?

Das EinsatzWVG ist, vereinfacht gesagt, eine Arbeitsplatzgarantie für Soldaten, die im Einsatz gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Es wurde geschaffen, um zu verhindern, dass Soldaten, die für ihr Land Gesundheit geopfert haben, in die Arbeitslosigkeit fallen.

Für Kameradinnen und Kameraden mit (PTBS) ist dieses Gesetz ein Anker. Es nimmt den finanziellen und beruflichen Druck, damit der Fokus voll auf der Genesung liegen kann.

Die 3 Säulen des EinsatzWVG

Das Gesetz bietet im Kern drei entscheidende Vorteile für Betroffene:

1. Die Schutzzeit

Nach Feststellung einer Einsatzschädigung (WDB) und während der medizinischen Behandlung darf das Dienstverhältnis nicht einfach enden. Auch Zeitsoldaten (SaZ), deren Dienstzeit eigentlich ablaufen würde, verbleiben im Dienst (Wehrdienstverhältnis besonderer Art). Dies garantiert durchgehende Besoldung und kostenlose truppenärztliche Versorgung.

2. Der Anspruch auf Weiterverwendung (Die 30er-Grenze)

Das Ziel ist primär die Wiedereingliederung. Ist die Dienstfähigkeit jedoch dauerhaft eingeschränkt, hast du einen Rechtsanspruch auf Weiterverwendung, wenn deine Erwerbsfähigkeit durch die Einsatzschädigung um mindestens 30 Prozent (GdS 30) gemindert ist.

Wichtig zu wissen:

Viele verwechseln dies mit der Schwerbehinderung (GdB 50) oder der einmaligen Unfallentschädigung (oft ab GdS 50). Für den beruflichen Schutz durch das EinsatzWVG reicht aber bereits ein GdS von 30. Die Hürde ist also bewusst niedriger angesetzt, um mehr Kameraden aufzufangen.

3. Der Status als Berufssoldat (BS)

Das ist das wichtigste Ziel zur langfristigen Absicherung: Erfüllst du die Voraussetzung (Einsatzunfall & GdS min. 30) und eine gesundheitliche Wiederherstellung ist nicht zu erwarten, besteht der Anspruch auf die Übernahme zum Berufssoldaten (oder in ein Beamtenverhältnis). Dies sichert dich und deine Familie lebenslang ab.

Für Angehörige:
Warum ihr dieses Gesetz kennen solltet

Als Partnerin, Partner oder Elternteil eines PTBS-betroffenen Soldaten leistet ihr Schwerstarbeit. Oft seid ihr es, die die bürokratischen Hürden managen müssen, wenn der Betroffene dazu kraftlos ist.

  • Sicherheit: Zu wissen, dass ab einem GdS von 30 das Einkommen dauerhaft gesichert werden kann, nimmt Druck aus dem Familiensystem.
  • Argumentationshilfe: Wenn der betroffene Soldat Angst hat, sich Hilfe zu suchen ("Dann ist meine Karriere vorbei"), könnt ihr mit dem EinsatzWVG argumentieren: Das Melden der Krankheit ist der einzige Weg in die gesetzliche Absicherung.
  • Langfristige Perspektive: Das Gesetz zielt nicht auf ein schnelles "Aussortieren", sondern auf Rehabilitation und soziale Sicherheit.

Der Weg zum Anspruch:
Die Wehrdienstbeschädigung (WDB)

Das EinsatzWVG greift nicht automatisch. Es setzt ein förmliches Verfahren voraus.

  1. Meldung: Der wichtigste Schritt ist die ärztliche Dokumentation und die Meldung der Schädigung (WDB-Meldung).
  2. Kausalität: Es muss nachgewiesen werden, dass die PTBS Folge des Einsatzes ist (bei Einsätzen gibt es hierfür oft Beweiserleichterungen durch die sogenannte Einsatzversorgung).
  3. Antrag: Es muss ein Antrag auf Weiterverwendung gestellt werden.

Weiterführende Informationen der Bundeswehr

Die Bundeswehr bietet detaillierte Informationen und Ansprechpartner für das Verfahren. Insbesondere für die Anerkennung von PTBS und die daraus resultierenden Versorgungsansprüche gibt es spezialisierte Stellen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja. Nach § 7 EinsatzWVG besteht der Anspruch auf Weiterverwendung (und damit oft die Übernahme zum BS), wenn die Erwerbsfähigkeit infolge des Einsatzunfalls um mindestens 30 Prozent gemindert ist und eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit nicht zu erwarten ist.

Ja, das Gesetz gilt grundsätzlich auch für Reservistendienstleistende, die im Einsatz geschädigt wurden. Hier gelten jedoch spezielle Übergangsregelungen zur Aufnahme in ein Wehrdienstverhältnis.

Erste Ansprechpartner sind der Sozialdienst der Bundeswehr, der Truppenarzt sowie spezialisierte Lotsen für Einsatzgeschädigte. Auch Verbände wie der BundeswehrVerband oder das PTBS-Hilfe-Netzwerk unterstützen.
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