Wenn die Seele nach dem Einsatz verwundet ist, ist die Angst vor der Zukunft oft groß. Neben der gesundheitlichen Belastung durch PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) plagen viele Betroffene und ihre Angehörigen existenzielle Sorgen: "Was passiert mit meinem Job?", "Wie ernähre ich meine Familie?", "Werde ich entlassen?".
Hier greift der wichtigste Schutzmechanismus, den der Gesetzgeber für einsatzgeschädigte Soldaten geschaffen hat: Das Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG).
In diesem Beitrag erklären wir verständlich, welche Rechte Betroffene haben, warum die Hürden für diesen Schutz niedriger sind als viele denken (GdS 30!) und was Angehörige wissen müssen.
Das EinsatzWVG ist, vereinfacht gesagt, eine Arbeitsplatzgarantie für Soldaten, die im Einsatz gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Es wurde geschaffen, um zu verhindern, dass Soldaten, die für ihr Land Gesundheit geopfert haben, in die Arbeitslosigkeit fallen.
Für Kameradinnen und Kameraden mit (PTBS) ist dieses Gesetz ein Anker. Es nimmt den finanziellen und beruflichen Druck, damit der Fokus voll auf der Genesung liegen kann.
Das Gesetz bietet im Kern drei entscheidende Vorteile für Betroffene:
Nach Feststellung einer Einsatzschädigung (WDB) und während der medizinischen Behandlung darf das Dienstverhältnis nicht einfach enden. Auch Zeitsoldaten (SaZ), deren Dienstzeit eigentlich ablaufen würde, verbleiben im Dienst (Wehrdienstverhältnis besonderer Art). Dies garantiert durchgehende Besoldung und kostenlose truppenärztliche Versorgung.
Das Ziel ist primär die Wiedereingliederung. Ist die Dienstfähigkeit jedoch dauerhaft eingeschränkt, hast du einen Rechtsanspruch auf Weiterverwendung, wenn deine Erwerbsfähigkeit durch die Einsatzschädigung um mindestens 30 Prozent (GdS 30) gemindert ist.
Das ist das wichtigste Ziel zur langfristigen Absicherung: Erfüllst du die Voraussetzung (Einsatzunfall & GdS min. 30) und eine gesundheitliche Wiederherstellung ist nicht zu erwarten, besteht der Anspruch auf die Übernahme zum Berufssoldaten (oder in ein Beamtenverhältnis). Dies sichert dich und deine Familie lebenslang ab.
Als Partnerin, Partner oder Elternteil eines PTBS-betroffenen Soldaten leistet ihr Schwerstarbeit. Oft seid ihr es, die die bürokratischen Hürden managen müssen, wenn der Betroffene dazu kraftlos ist.
Das EinsatzWVG greift nicht automatisch. Es setzt ein förmliches Verfahren voraus.
Die Bundeswehr bietet detaillierte Informationen und Ansprechpartner für das Verfahren. Insbesondere für die Anerkennung von PTBS und die daraus resultierenden Versorgungsansprüche gibt es spezialisierte Stellen.
Ja. Nach § 7 EinsatzWVG besteht der Anspruch auf Weiterverwendung (und damit oft die Übernahme zum BS), wenn die Erwerbsfähigkeit infolge des Einsatzunfalls um mindestens 30 Prozent gemindert ist und eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit nicht zu erwarten ist.
Ja, das Gesetz gilt grundsätzlich auch für Reservistendienstleistende, die im Einsatz geschädigt wurden. Hier gelten jedoch spezielle Übergangsregelungen zur Aufnahme in ein Wehrdienstverhältnis.
c/o Psychotraumazentrum der Bundeswehr
Scharnhorststr. 13
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