Für viele Soldaten und Soldatinnen endet der Dienst nicht mit der Rückkehr in die Heimat. PTBS und traumatisierte Seelen sind Wunden, die man nicht auf den ersten Blick sieht, die aber das ganze Leben verändern – für die Betroffenen selbst und für ihre Familien.
In dieser schweren Zeit ist eines besonders wichtig: Sicherheit.
Der Gesetzgeber hat mit dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) und dem Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zwei fundamentale Schutzschilde geschaffen. Diese Gesetze sind komplex, aber sie sind Ihr Recht. Wir helfen Ihnen, sie zu verstehen und für Ihre Zukunft zu nutzen.
Damit Sie sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren können, müssen die existenziellen Fragen geklärt sein. Hier finden Sie alle Informationen zu den beiden wichtigsten gesetzlichen Grundlagen.
Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz sichert Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbeschäftigung zu, auch wenn Ihre Dienstzeit eigentlich enden würde. Es ist Ihr Schutznetz, damit eine gesundheitliche Schädigung nicht zur Arbeitslosigkeit führt.
Das Soldatenentschädigungsgesetz regelt die Versorgung bei gesundheitlichen Schädigungen, die durch den Dienst verursacht wurden (Wehrdienstbeschädigung). Es geht hier nicht nur um Geld, sondern um den Ausgleich für die erlittenen Einbußen an Lebensqualität und Erwerbsfähigkeit.
„Ihr Einsatz hat Spuren hinterlassen. Das Recht auf Entschädigung ist unumstößlich.“
Sie tragen oft die stille Last. Wenn der Partner, der Vater oder das Kind verändert zurückkehrt, stehen auch Sie vor einer neuen Realität.
Das Wissen um das EinsatzWVG und das SEG ist auch für Sie eine mächtige Waffe im Kampf gegen die Bürokratie. Oft fehlt den Betroffenen selbst die Kraft für Formulare und Anträge. Wenn Sie wissen, was Ihrer Familie zusteht, können Sie der Fels in der Brandung sein, den Ihr Angehöriger jetzt braucht.
Informieren Sie sich gemeinsam. Gehen Sie den Weg gemeinsam.
c/o Psychotraumazentrum der Bundeswehr
Scharnhorststr. 13
10115 Berlin
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