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Sozialdienst der Bundeswehr

Der Sozialdienst der Bundeswehr bietet allen aktiven und ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr aller Statusgruppen wie auch ihren Familien individuelle Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten. Er gliedert sich in die beiden Fachbereiche Sozialarbeit und Sozialberatung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Die Sozialarbeiter verfügen über Kenntnisse aus den Bereichen Recht, Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Verwaltung und Medizin. Sie beraten alle Bundeswehrangehörigen und ihre Familien entweder in den Dienststellen, bei Veranstaltungen der Betreuungsorganisationen, Vorträgen oder im Rahmen von Hausbesuchen. Auch arbeiten sie unter anderem eng mit Militärgeistlichen, Ärzten sowie Psychologen der Bundeswehr zusammen und können beratend und vermittelnd tätig werden.

Die Aufgaben der Sozialberatung werden von Beamten des gehobenen nicht­technischen Verwaltungsdienstes wahrgenommen. Sie informieren und unterrichten über materiell-rechtliche Regelungen im sozialen Bereich und geben bei Bedarf Hilfestellung bei der Antragstellung.

Das Sozialdienstverzeichnis mit Kontaktdaten der Sozialdienste kann im Internet als EXCEL-Doument heruntergeladen werden.

Sozialdienst der Bundeswehr
Kategorie
Letzte Änderung
3. März 2025