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Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat (außerhalb der Arbeit oder des Arbeitsweges) sowie Hinterbliebene von solchen Personen haben in bestimmten Fällen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Dessen Leistungsspektrum reicht von der Übernahme von Heil- und Krankenbehandlungskosten, monatlichen Zahlungen bis hin zur Kostenübernahme für besondere Hilfen in allen Lebenslagen. Entsprechende Anträge können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heruntergeladen werden.

Opferentschädigungsgesetz (Hilfsangebote)
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Letzte Änderung
25. April 2025