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Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren

Die Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren sind innerhalb der Bundeswehr kein Teil der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Sie werden aber bei entsprechender sozialer Indikation unterstützt. Anträge dafür können Soldatinnen und Soldaten bei der regionalen Sanitätsdiensteinrichtung stellen. In der Regel ist vorab aber eine Kostenübernahmeerklärung durch den Krankenversicherer des Kindes nötig, damit dieses an einer von der Bundeswehr getragenen Heilfürsorgemaßnahme der Soldatin oder des Soldaten (Elternteil) teilnehmen kann.

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Letzte Änderung
21. April 2025